Balkonkraftwerk 800 W

800 Watt sind seit 2024 die zulässige Höchstgrenze der Einspeiseleistung für steckerfertige Anlagen. Die hier gelisteten Komplettsets speisen bis 800 Watt ein oder lassen sich per App darauf begrenzen. Die Modulleistung darf mit bis zu 2000 Wattpeak deutlich darüber liegen.

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Balkonkraftwerk 800 W: die volle zulässige Einspeiseleistung

800 Watt sind seit 2024 für steckerfertige Anlagen erlaubt. Die Modulleistung darf dabei deutlich höher liegen – genau daraus entsteht der Mehrertrag.

Was sich 2024 geändert hat

Die Grenze für die Einspeiseleistung steckerfertiger Anlagen wurde von 600 auf 800 Watt angehoben. Gleichzeitig wurde das Verfahren vereinfacht: Registriert wird nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, die separate Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Auch der Betrieb bis zum Tausch eines alten Ferraris-Zählers ist zulässig – der Netzbetreiber wechselt ihn kostenfrei gegen einen Zweirichtungs- oder Saldierungszähler.

Warum mehr Wattpeak als Watt sinnvoll ist

Die 800 Watt beziehen sich auf die Abgabe des Wechselrichters ins Hausnetz. Die installierte Modulleistung darf darüber liegen – bis 2000 Wattpeak sind zulässig. Der Sinn dahinter: Die Nennleistung eines Moduls gilt unter genormten Testbedingungen, im Alltag wird sie nur selten erreicht. Mehr Wattpeak bedeutet, dass die 800 Watt früher am Morgen, länger am Abend und auch bei bedecktem Himmel erreicht werden. Genau dort entsteht der Zusatzertrag, nicht in der Mittagsspitze.

Ertrag und Eigenverbrauch

Je nach Standort, Ausrichtung und Verschattung liefert eine 800-W-Anlage rund 500 bis 650 Kilowattstunden im Jahr. Wirtschaftlich zählt aber nicht die Erzeugung, sondern der Anteil, den du selbst verbrauchst: Selbst genutzter Strom spart den vollen Haushaltstarif, Überschuss wird nur gering vergütet. Bei ausgeprägter Mittagsspitze lohnt deshalb entweder das Verschieben von Verbrauchern in die Mittagszeit oder ein Speicher, der den Überschuss in den Abend verschiebt.

Anschluss und Sicherheit

Steckerfertige Anlagen bis 800 Watt dürfen laut VDE über eine haushaltsübliche Schuko-Steckdose betrieben werden. Voraussetzung ist ein Wechselrichter mit integriertem Netz- und Anlagenschutz nach VDE-AR-N 4105: Er trennt die Anlage bei Netzausfall selbsttätig ab, damit keine Spannung an der Steckdose anliegt. Für die Befestigung am Geländer ist eine statisch geeignete Halterung erforderlich – bei Mietwohnungen und Eigentümergemeinschaften vorab die Zustimmung klären.

800 W im Überblick

Einspeiseleistung800 W am Wechselrichter
Modulleistungbis 2000 Wp zulässig
Jahresertragca. 500–650 kWh
Anschlusssteckerfertig über Schuko
Zählermit Rücklaufsperre, Tausch durch den Netzbetreiber
AnmeldungMarktstammdatenregister
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum 800-W-Balkonkraftwerk

Wie viele Module darf ich an 800 Watt anschließen?

Begrenzt ist die Einspeiseleistung des Wechselrichters, nicht die Modulanzahl. Zulässig sind bis 2000 Wattpeak installierte Modulleistung – üblich sind zwei bis vier Module, abhängig von deren Nennleistung und dem verfügbaren Platz.

Ist mehr Modulleistung als 800 W nicht Verschwendung?

Nein. Die Nennleistung gilt unter Testbedingungen und wird im Alltag selten erreicht. Zusätzliche Wattpeak sorgen dafür, dass die Anlage morgens früher, abends länger und bei bewölktem Himmel überhaupt nennenswert liefert. Nur in wenigen Mittagsstunden im Sommer wird tatsächlich abgeregelt.

Brauche ich einen neuen Stromzähler?

Erforderlich ist ein Zähler mit Rücklaufsperre. Ältere Ferraris-Zähler tauscht der Netzbetreiber kostenfrei. Bis zum Tausch darf die Anlage betrieben werden – ein Grund, mit der Inbetriebnahme nicht zu warten.

Muss ich die Anlage anmelden?

Ja, im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Das dauert wenige Minuten. Die zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt für steckerfertige Anlagen bis 800 Watt seit 2024.

Fällt Mehrwertsteuer an?

Für Photovoltaikanlagen und deren wesentliche Komponenten gilt nach § 12 UStG der Steuersatz von null Prozent. Die im Shop angezeigten Preise enthalten diese Regelung bereits.

Darf ich die Anlage in einer Mietwohnung betreiben?

Steckersolargeräte gehören seit 2024 zu den privilegierten baulichen Veränderungen. Vermieter und Eigentümergemeinschaften können die Installation deshalb nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern, über die Art der Ausführung – etwa die Befestigung – ist aber weiterhin Einvernehmen herzustellen. Hol dir die Zustimmung vor der Montage schriftlich ein.