Was ein Balkonkraftwerk ist – und was nicht
Ein Balkonkraftwerk, amtlich Steckersolargerät, besteht aus ein bis vier Solarmodulen und einem Mikro-Wechselrichter, der den Gleichstrom in haushaltsüblichen Wechselstrom umwandelt. Der Strom fließt zuerst zu den Geräten, die gerade laufen; was übrig bleibt, geht ins Netz. Es deckt die Grundlast – Kühlschrank, Router, Standby – und versorgt nicht den ganzen Haushalt. Ob 800 W oder weniger zu deinem Verbrauch passt, zeigt der Ratgeber 600 W oder 800 W.
Ein Balkonkraftwerk ist keine Notstromversorgung: Bei einem Stromausfall schaltet sich der Wechselrichter vorschriftsgemäß ab. Manche Speicher haben eine separate Notstromsteckdose, an der einzelne Geräte weiterlaufen können.
Was rechtlich gilt
Seit 2024 gelten 800 W Einspeiseleistung und bis zu 2000 Wp Modulleistung, und die Registrierung im Marktstammdatenregister genügt – Schritt für Schritt erklärt unter Balkonkraftwerk anmelden. Zähler, Mietwohnung und Elektriker beantworten die Fragen weiter oben.
Auf Photovoltaikkomponenten fällt nach § 12 Abs. 3 UStG keine Umsatzsteuer an. Alle Preise in diesem Shop sind entsprechend mit 0 % MwSt. ausgewiesen.
Kosten, Ersparnis und Speicher
Ob sich die Anlage rechnet, hängt an Anschaffungspreis, Jahresertrag und Eigenverbrauch: Nur selbst genutzter Strom spart den vollen Arbeitspreis, eingespeister Überschuss bringt wenige Cent. Bei 60 Prozent Eigenverbrauch und rund 30 Cent je Kilowattstunde spart eine 800-W-Anlage etwa 100 Euro im Jahr. Wartung fällt keine an; einzuplanen ist ein Wechselrichtertausch nach 10 bis 15 Jahren. Mehr dazu: Was kostet ein Balkonkraftwerk?
Brauchst du den Strom vor allem abends, verschiebt ein Speicher den Mittagsüberschuss dorthin. Ohne Speicher bleibt die Anschaffung günstiger, nachrüsten lässt sich später. Wann sich das lohnt: Lohnt sich ein Speicher?
Die Eckdaten auf einen Blick
| Zulässige Einspeiseleistung | 800 W je Anlage und Zählpunkt |
| Zulässige Modulleistung | bis 2000 Wp |
| Anmeldung | Marktstammdatenregister, wenige Minuten |
| Anmeldung beim Netzbetreiber | entfällt seit 2024 |
| Elektrofachkraft | nicht erforderlich |
| Stromzähler | mit Rücklaufsperre, Tausch kostenfrei |
| Jahresertrag bei 800 W | ca. 500–650 kWh |
| Eigenverbrauch ohne/mit Speicher | ca. 60–70 % / bis 90 % |
| Umsatzsteuer | 0 % nach § 12 Abs. 3 UStG |