Balkonkraftwerk anmelden: Schritt für Schritt im Marktstammdatenregister

Eine Anmeldung ist geblieben, eine ist weggefallen. Was im Marktstammdatenregister einzutragen ist, welche Angaben du dafür bereithalten musst und wie lange du Zeit hast.

Ein Balkonkraftwerk anzuschließen dauert eine halbe Stunde. Die Anmeldung dauert seit 2024 kaum länger – vorausgesetzt, man weiß vorher, welche Angaben verlangt werden. Dieser Text geht den Vorgang der Reihe nach durch.

Was angemeldet werden muss – und was nicht mehr

Bis 2023 waren zwei Meldungen nötig: eine im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und eine beim örtlichen Netzbetreiber. Die zweite ist für steckerfertige Anlagen bis 800 Watt Einspeiseleistung entfallen. Geblieben ist die Registrierung im Marktstammdatenregister, kurz MaStR.

Sie ist kostenlos, läuft vollständig online und ist verpflichtend – unabhängig davon, ob die Anlage 400 oder 800 Watt einspeist und ob ein Speicher dabei ist.

Diese Angaben brauchst du

Der größte Zeitfresser ist das Nachschlagen mitten im Formular. Leg dir vorher zurecht:

  • Inbetriebnahmedatum – der Tag, an dem der Stecker das erste Mal in der Dose war.
  • Bruttoleistung der Module in Kilowattpeak – die Summe aller Module. Zwei Module mit 430 Wp ergeben 0,86 kWp.
  • Wechselrichterleistung in Kilowatt – die eingestellte Einspeiseleistung, also 0,6 oder 0,8 kW. Wenn dein Gerät drosselbar ist, gilt der eingestellte Wert.
  • Anzahl der Module und ihre Ausrichtung (Himmelsrichtung und Neigung).
  • Standortadresse und, falls vorhanden, die Marktlokations-ID oder Zählernummer.
  • Speicher, falls einer verbaut ist: nutzbare Kapazität in Kilowattstunden.

Modul- und Wechselrichterleistung stehen auf den Datenblättern der jeweiligen Produkte. Bei einem Komplettset stehen beide Werte in der Beschreibung des Sets.

Der Ablauf

1. Benutzerkonto anlegen

Auf marktstammdatenregister.de zunächst ein Benutzerkonto registrieren. Danach legst du einen Anlagenbetreiber an – bei einer privaten Anlage bist das du selbst als natürliche Person.

2. Einheit anlegen

Unter „Einheit hinzufügen“ wählst du Stromerzeugungseinheit und als Energieträger Solare Strahlungsenergie. Das Formular führt anschließend durch Standort, Leistungsdaten und Inbetriebnahme.

An zwei Stellen verrechnet man sich leicht: Die Bruttoleistung ist die Modulleistung, nicht die des Wechselrichters. Und die Nettonennleistung ist die des Wechselrichters, nicht die der Module. Bei einer überbelegten Anlage – etwa 1350 Wp an 800 W – stehen dort also zwei verschiedene Zahlen, und das ist richtig so.

3. Speicher gesondert eintragen

Ein Speicher ist im MaStR eine eigene Einheit und wird zusätzlich angelegt. Er zählt nicht zur zulässigen Einspeise- oder Modulleistung, muss aber gemeldet werden.

4. Bestätigung sichern

Nach dem Absenden erhältst du eine Registrierungsnummer und kannst eine Bestätigung als PDF herunterladen. Heb sie auf – bei einem Zählertausch oder einer Rückfrage des Netzbetreibers ist sie der Nachweis.

Wie lange du Zeit hast

Die Eintragung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert nach dem Energiewirtschaftsgesetz ein Bußgeld. In der Praxis wird bei privaten Kleinanlagen selten sanktioniert – ein Grund, es zu unterlassen, ist das nicht.

Der Netzbetreiber meldet sich von selbst

Du musst dem Netzbetreiber nichts mehr melden; die Daten erhält er über das Register. Melden wird er sich trotzdem, wenn bei dir noch ein alter Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre hängt – der wird kostenfrei gegen einen Zweirichtungs- oder Saldierungszähler getauscht. Bis zum Tausch darf die Anlage weiterlaufen. Welche Zählerarten es gibt und woran du deinen erkennst, steht im Beitrag Welchen Stromzähler brauche ich?

Umzug, Erweiterung, Rückbau

Alle drei Fälle sind meldepflichtige Änderungen, und alle drei erledigst du im selben Konto:

  • Umzug: Alte Einheit außer Betrieb nehmen, am neuen Standort neu anlegen. Die Anlage wandert nicht mit der Adresse mit.
  • Erweiterung um ein Modul: Bruttoleistung und Modulanzahl im Datensatz anpassen.
  • Drosselung von 600 auf 800 Watt geändert: Nettonennleistung anpassen.
  • Rückbau: Einheit als endgültig stillgelegt markieren.

Drei häufige Stolpersteine

Zwei Anlagen an einem Zählpunkt. Die Grenze von 800 Watt gilt je Anlage und Zählpunkt, nicht je Gerät. Zwei 600-W-Wechselrichter an einem Hausanschluss überschreiten sie und sind dann keine steckerfertige Anlage mehr.

Anlagenbetreiber ist nicht immer der Wohnungsinhaber. In einer WG oder bei einer geteilten Anlage muss klar sein, wer eingetragen wird – rückwirkend zu ändern ist umständlich.

Die Ausrichtung ist eine Pflichtangabe. Wer zwei Module in unterschiedliche Richtungen hängt, trägt sie als zwei Ausrichtungen ein.

Danach

Mehr ist nicht zu tun. Keine jährliche Meldung, keine Steuererklärung für die Einspeisung – Photovoltaikanlagen bis 30 kWp sind einkommensteuerbefreit, und beim Kauf fällt nach § 12 Abs. 3 UStG ohnehin keine Umsatzsteuer an.

Wenn die Anlage noch nicht steht: Fertig ausgelegte Komplettsets nennen Modul- und Wechselrichterleistung direkt in der Beschreibung – damit hast du die beiden Zahlen, die das Formular verlangt, ohne Datenblattsuche.

Stand: August 2026. Rechtliche Angaben ohne Gewähr – die Vorgaben zu Steckersolargeräten haben sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Im Zweifel gilt der aktuelle Stand auf marktstammdatenregister.de.

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